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Tagessatz in Stundensatz umrechnen

Ein Kunde fragt nach dem Tagessatz, der nächste nach dem Stundensatz. Hier rechnest du in beide Richtungen um. Dazu siehst du, was bei deiner Auslastung im Jahr übrig bleibt.

so wie im Vertrag vereinbart
260 Werktage minus Urlaub, Feiertage, Krankheit
Anteil der Tage, die du abrechnest

So rechnet der Umrechner

  1. Stundensatz = Tagessatz ÷ Stunden pro Tag. Umgekehrt: Tagessatz = Stundensatz × Stunden pro Tag.
  2. Abrechenbare Tage = verfügbare Arbeitstage × Auslastung.
  3. Jahresumsatz netto = Tagessatz × abrechenbare Tage.
  4. Effektiver Stundensatz = Jahresumsatz ÷ alle verfügbaren Arbeitsstunden. Er zeigt, was du pro gearbeiteter Stunde verdienst, wenn du Akquise und Leerlauf mitzählst. Das entspricht Stundensatz × Auslastung.
  5. Brutto = netto × 1,19, wenn du 19 % Umsatzsteuer ausweist.

Ob ein Tag 8 oder 7,5 Stunden hat, ist Verhandlungssache. Halte es im Vertrag fest, sonst gibt es bei der Abrechnung Streit. Wird mehr gearbeitet, klärt der Vertrag, ob das als zweiter Tag oder in Stunden abgerechnet wird.

Welcher Satz deine Kosten deckt, rechnest du mit dem Stundensatz-Rechner aus. Die Rechnung dazu erstellt der Rechnungsgenerator.

Allgemeine Rechenhilfe, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Umsatz ist nicht Gewinn: Steuern, Versicherungen und Betriebskosten gehen noch ab.

Häufige Fragen

Sind Tagessätze günstiger als Stundensätze?

Rechnerisch nicht, wenn du genau durch die Stunden teilst. In der Praxis geben manche einen kleinen Abschlag auf den Tagessatz, weil der Tag planbar ist. Das ist eine Entscheidung, keine Regel.

Was ist mit halben Tagen?

Viele rechnen einen halben Tag als 50 % des Tagessatzes ab. Halte das vorher fest. Sonst rechnest du nach Stunden ab.

Warum ist der effektive Stundensatz so viel niedriger?

Weil du nicht jeden verfügbaren Tag abrechnest. Bei 65 % Auslastung bezahlt dir niemand die übrigen 35 % für Akquise, Buchhaltung und Leerlauf.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft komplett in deinem Browser.

Quellen: Rechenweg eigene Formel ohne gesetzliche Werte. Umsatzsteuersatz 19 %: § 12 UStG, Kleinunternehmer: § 19 UStG, abgerufen 06.11.2026.

Stand: 06.11.2026