Start › E-Rechnung Pflicht-Check: Ab wann musst du E-Rechnungen schreiben?
E-Rechnung Pflicht-Check
Ab 1. Januar 2027 endet für größere Unternehmen die Schonfrist. Beantworte vier Fragen und du weißt, welcher Termin für dich gilt.
Beantworte die Fragen oben.
Die Termine im Überblick
| Ab | Was gilt |
|---|---|
| 1.1.2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. |
| bis 31.12.2026 | Papier und PDF sind für B2B-Rechnungen noch erlaubt (PDF mit Zustimmung des Empfängers). |
| 1.1.2027 | Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz. |
| 1.1.2028 | Versandpflicht für alle übrigen Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft. |
| dauerhaft | Ausgenommen: Rechnungen von Kleinunternehmern, Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise. |
Quellen: ETL, IHK Ostthüringen, BMF-Schreiben vom 15.10.2025.
Was ist eine E-Rechnung und was nicht?
Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der Norm EN 16931, zum Beispiel XRechnung (reines XML) oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931 (PDF mit eingebettetem XML). Ein normales PDF, ein Scan oder eine Word-Datei ist keine E-Rechnung.
Du hast eine XRechnung bekommen und siehst nur XML-Code? Mit unserem XRechnung-Viewer machst du sie im Browser lesbar.
Keine Steuerberatung. Sonderfälle (z. B. Organschaft, EDI-Verfahren) bitte mit der Steuerberatung klären.