Start › Kleinunternehmer-Grenze: Welche Rechnung reißt die 25.000 € / 100.000 €?
Kleinunternehmer-Grenze: Tracker pro Rechnung
Seit 2025 gibt es keine Prognose mehr. Wer die Grenze im laufenden Jahr reißt, ist ab genau dieser Rechnung umsatzsteuerpflichtig. Der Tracker zeigt dir, welche Rechnung das ist.
Beträge ohne Umsatzsteuer, so wie du sie als Kleinunternehmer abrechnest. Datum im Format JJJJ-MM-TT oder TT.MM.JJJJ.
Die Regeln seit 2025 (§ 19 UStG)
- Kleinunternehmer bist du, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet.
- Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 €, ist schon der Umsatz steuerpflichtig, mit dem du die Grenze überschreitest. Alle Umsätze davor bleiben steuerfrei.
- Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €. Es gibt keine Prognose mehr.
- Liegst du dieses Jahr über 25.000 € (aber unter 100.000 €), bleibst du dieses Jahr Kleinunternehmer, im nächsten Jahr aber nicht mehr.
Quellen: § 19 UStG, IHK Regensburg zum BMF-Schreiben vom 18.03.2025.
Was tun, wenn die Grenze fällt?
Ab der kritischen Rechnung brauchst du Umsatzsteuer auf der Rechnung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und im B2B-Geschäft ab 2028 E-Rechnungen. Ein Rechnungsprogramm mit Buchhaltung nimmt dir das meiste ab: Rechnungsprogramme im Vergleich. Für Steuerrücklagen hilft ein Geschäftskonto mit Unterkonten: Geschäftskonten im Vergleich.
Vereinfachte Darstellung, keine Steuerberatung. Sonderfälle (z. B. steuerfreie Umsätze, Anlagenverkäufe, unterjährige Gründung mit Hochrechnung) mit der Steuerberatung klären.